Nachschlagewerk zu Bava Batra 1:3
הַמַּקִּיף אֶת חֲבֵרוֹ מִשְּׁלשׁ רוּחוֹתָיו, וְגָדַר אֶת הָרִאשׁוֹנָה וְאֶת הַשְּׁנִיָּה וְאֶת הַשְּׁלִישִׁית, אֵין מְחַיְּבִין אוֹתוֹ. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, אִם עָמַד וְגָדַר אֶת הָרְבִיעִית, מְגַלְגְּלִין עָלָיו אֶת הַכֹּל:
Wenn einer seinen Nachbarn (mit Feldern) von drei Seiten umgeben hat und den ersten, den zweiten und den dritten eingezäunt hat, ist er (der Nachbar) nicht verpflichtet (die Zaunkosten zu teilen), [denn er (der erste) hat es getan nützt ihm überhaupt nichts, sein Land ist noch offen. Aber wenn er (der erste) die vierte Seite eingezäunt hat, in welchem Fall er ihm definitiv zugute kommt, ist er (der Nachbar) verpflichtet, nominell die Hälfte der Kosten für Schilf (dh eines Schilfzauns) zu zahlen, aber nicht die Hälfte seine (die Kosten des Ersten. Denn er (der Nachbar) kann zu ihm sagen: Für mich ist eine Schilftrennwand ausreichend, und ich möchte nicht die Kosten eines Steinzauns.] R. Yossi sagt: Wenn er (der Erste) Aufgestanden und eingezäunt die vierte (Seite), alles wird ihm (dem Nachbarn) auferlegt [das heißt die Hälfte der tatsächlichen Zaunkosten. Und dies ist der Unterschied zwischen der ersten Tanna und R. Yossi. Die Halacha entspricht R. Yossi. Und es versteht sich von selbst, dass, wenn der Umzingelte die vierte Seite umzäunt, was deutlich macht, dass er die Umzäunung seines Nachbarn bevorzugt, ihm alles auferlegt wird und er die Hälfte der Kosten seines Nachbarn bezahlt.]
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